Die wichtigsten Fragen zum Energieausweis

Fragen zum Energieausweis

Warum gibt es einen bundeseinheitlichen Energieausweis für Gebäude?

Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung seit 2006 in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Es gibt zurzeit viele unterschiedliche regionale Energieausweise, die unterschiedliche Ergebnisse und Kennwerte ausweisen. Für ein Gebäude, dass mit zwei unterschiedlichen regionalen Energieausweisen berechnet würde, lägen unterschiedliche Ergebnisse vor, je nachdem mit welchem Modell und nach welchen Berechnungsregeln gerechnet wurde.

Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

Ein Energiebedarfsausweis für Gebäude ist ein Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden ohne dass nutzerabhängige Verbrauchswerte mit einbezogen werden.

Was ist das Ziel des Energieausweises?

Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf "sichtbar", er soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.

 
Was steht bezüglich des Energieausweises in der EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU-Richtlinie schreibt einen Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude vor. Der Energieausweis nach der EU-Richtlinie muss 3 wesentliche Aussagen enthalten:

  • Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Modernisierungsempfehlungen

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bei Bau, Verkauf, Vermietung oder wesentlicher Änderung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz einsehbar gemacht werden.
Das heißt: wird ein Gebäude innerhalb eines Jahres umfassend modernisiert oder zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis zugänglich gemacht werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Wird ein Haus verkauft, ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die energetische Bewertung des Hauses vorzulegen.

Wie läuft eine Energieausweiserstellung bei BEDARFS - Verfahren ab?

Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist recht einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller(uns), der ins Haus kommt und das Gebäude mit sämtlichen Kennwerten (Aufbau aller Flächen welche Außenluftkontakt haben sowie die Heizungstechnik und Warmwasserbereitung) aufnimmt. Auf Grundlage dieser Daten wird ein Energieausweis erstellt. Dieser wird dem Eigentümer übergeben. Im Bedarfsausweis sind wirtschaftliche Modernisierungshinweise enthalten; die Berechnungsergebnisse aus dem ausführlichen Verfahren können direkt als Planungsgrundlage zur Sanierung verwendet werden (Einsparung bei Planungskosten!)

Wie läuft eine Energieausweiserstellung beim VERBRAUCHS - Verfahren ab?

Dieses "Dokument" ist nur für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten zulässig. Die jeweiligen Verbräuche dienen als Grundlage. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt stark vom konkreten Verhalten der Hausbewohner ab. So kann sich z.B. ein besonders niedriger Verbrauch auch in einem schlecht gedämmten Haus einfach dadurch ergeben, dass die bisherigen Bewohner einzelne Gebäudeteile nicht beheizen oder häufig abwesend sind. Dadurch ist die Vergleichbarkeit bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen eingeschränkt. Dänemark hat diese Art der Berechnung nach 3 Jahren wegen völliger Zwecklosigkeit wieder abgeschafft.

Wie teuer kann ein Energieausweis für Wohngebäude werden?

 

Der Immobilienbesitzer und der Aussteller des Ausweises vereinbaren einen Preis, dessen Höhe vom jeweiligen Aufwand für die Gebäudeaufnahme und Erstellung des Dokumentes abhängig. Hierfür sind im Einfamilienhaus insgesamt etwa fünf Stunden Arbeitszeit zu veranschlagen. Mit einem höheren Aufwand ist zu rechnen, wenn der Hausbesitzer eine ausführliche Modernisierungsempfehlung mit entsprechender Kostenkalkulation und einer Beratung bezüglich Zuschuss und Förderung der Maßnamen wünscht. Der Energieverbrauchsausweis kann bei Vorlage aller Daten in einer Stunde ausgestellt werden.

Warum sind im Energiebedarfsausweis keine Heizkosten enthalten?

Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben.

Heizkosten sind dem gegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja - leider - auch fortwährend ändern.

Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.

Wenn der Energieausweis nach Bedarfsverfahren keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?

Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können.

Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energieausweisausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energieausweis eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor. Die genaue Geltungsdauer für Energieausweise in Deutschland ist in der EnEV 2006 geregelt, sie beträgt auch hier 10 Jahre. Jedoch empfiehlt es sich nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen einen neuen, aktualisierten Ausweis auszustellen, da hier die höhere Effizienz berücksichtigt wird.

Sind in den Jahren 2006/2007 ausgestellte Energieausweise über 2007 hinaus gültig?

Ja, hierzu gibt es klare Aussagen der zuständigen Bundesministerien. Die Dena - Energieausweise, die im Rahmen des Feldversuchs der Dena in 2004 ausgestellt wurden und auch Ausweise, die in 2005 und 2006 ausgestellt wurden, werden entsprechen den Anforderungen des Gesetzgebers und sind daher auch 10 Jahre gültig.

Warum soll ich mir denn schon vorher einen Energieausweis ausstellen lassen?

Nach Inkrafttreten der Pflicht zum 01.07.2008 kommt es in den ersten Monaten voraussichtlich zu einer enormen Nachfrage nach Energieausweisen (mit den Folgen Preisanstieg, Wartezeit). Daher ist eine vorzeitige Ausstellung durchaus sinnvoll. Hausverkäufer oder Vermieter die schon vor der gesetzlichen Pflicht Energieausweise für Ihre Gebäude ausstellen lassen, profitieren gleich mehrfach: Sie können zum einen bei Miet- oder Kaufinteressenten mit der Innovation "Energieausweis" werben und zukunftsorientiert am Markt auftreten.Zum anderen geben die im Energieausweis enthaltenen Modernisierungstipps Hinweise darauf, wie das Gebäude am wirtschaftlichsten energetisch verbessert werden kann. Nach der Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen erhält das Gebäude eine bessere Einstufung im Energieausweis und ist somit attraktiver für neue Mieter bzw. Käufer.